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Bus- und Lkw-Fahrer müssen wissen

Wer gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“.


Besitzstand (Grundqualifikation)


Wer einen Führerschein der Klassen) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Wer einen Führerschein der Klassen) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Dauer (Grundqualifikation)

  • ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und
  • ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.

Verlängerung (Grundqualifikation)


Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation
erfolgt durch eine Weiterbildung von

  • 35 Stunden zu je 60 Minuten

für jeweils fünf Jahre.

Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von

  • jeweils mindestens sieben Stunden

erworben werden.

Notwendigkeit (Grundqualifikation)


Wer einen Führerschein der Klasse(n)
D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.

Wer einen Führerschein der Klasse(n)
C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

 

Neuerwerb (Grundqualifikation)


Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung

  • als Berufskraftfahrer
    (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG
  • einer Grundqualifikation
    (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
  • einer Beschleunigten Grundqualifikation
    (§ 4 Abs. 2 BKrFQG)